Informationen zur Eheschließung
Informationen zur Eheschließung
Im KOM den Bund fürs Leben schließen
Das Standesamt der Stadt Olching bietet an, Eheschließungen nicht nur im Rathaus, sondern auch in der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach zu vollziehen. Gegen Entrichtung einer zusätzlichen Nutzungsgebühr ist dies an einigen ausgewählten Terminen im Jahr möglich.
Die Trauungszeremonie findet im Gretl-Bauer-Saal der Kulturwerkstatt statt. Das Brautpaar kann bis zu 100 Gäste mitbringen, auf Wunsch wird die Trauung stimmungsvoll von einer Pianistin begleitet. Die gesamte Organisation und Dekoration vor Ort übernimmt unsere Mitarbeiterin Thea Frey für Sie.
Weitere Informationen zu den verfügbaren Terminen und den für die Zusatzleistungen anfallenden Gebühren erhalten Sie beim Standesamt der Stadt Olching. An den nachfolgend genannten Terminen für das KOM können parallel keine Eheschließungen im Rathaus stattfinden.

Termine für Eheschließungen im KOM für 2021:
Freitag, 21. Mai
Samstag, 22. Mai
Freitag, 25. Juni
Samstag, 26. Juni
Freitag, 30. Juli
Samstag, 31. Juli
Freitag, 03. September
Samstag, 04. September
Freitag, 01. Oktober
Falls Sie an diesem schönen Ort den Bund für's Leben schließen möchten, setzen Sie sich bitte bald mit unserem Standesamt im Rathaus in Verbindung. Sie erreichen das Standesamt unter: 08142 200-1261 und 08142 200-1262
Trauungssaal KOM
Im KOM den Bund fürs Leben schließen
Das Standesamt der Stadt Olching bietet an, Eheschließungen nicht nur im Rathaus, sondern auch in der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach zu vollziehen. Gegen Entrichtung einer zusätzlichen Nutzungsgebühr ist dies an einigen ausgewählten Terminen im Jahr möglich.
Die Trauungszeremonie findet im Gretl-Bauer-Saal der Kulturwerkstatt statt. Das Brautpaar kann bis zu 100 Gäste mitbringen, auf Wunsch wird die Trauung stimmungsvoll von einer Pianistin begleitet. Die gesamte Organisation und Dekoration vor Ort übernimmt unsere Mitarbeiterin Thea Frey für Sie.
Weitere Informationen zu den verfügbaren Terminen und den für die Zusatzleistungen anfallenden Gebühren erhalten Sie beim Standesamt der Stadt Olching. An den nachfolgend genannten Terminen für das KOM können parallel keine Eheschließungen im Rathaus stattfinden.

Termine für Eheschließungen im KOM für 2021:
Freitag, 21. Mai
Samstag, 22. Mai
Freitag, 25. Juni
Samstag, 26. Juni
Freitag, 30. Juli
Samstag, 31. Juli
Freitag, 03. September
Samstag, 04. September
Freitag, 01. Oktober
Falls Sie an diesem schönen Ort den Bund für's Leben schließen möchten, setzen Sie sich bitte bald mit unserem Standesamt im Rathaus in Verbindung. Sie erreichen das Standesamt unter: 08142 200-1261 und 08142 200-1262
Trauungssaal KOM
Grundsätzlich genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister(nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Olching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bargeld für Gebühren und ggf. Familienstammbuch in Höhe von ca. 70,00 Euro bis 150,-- Euro (je nach Einzelfall).
Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte nachstehende Informationen:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist vorzulegen. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern um eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich ist die Urkunde beim Standesamt der Eheschließung.Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
In allen anderen Fällen, also wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r)
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder hatten,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind,
- im Ausland eine Ehe geschlossen haben,
- im Ausland eine Ehe aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Verhältnisse angepasste Anleitung für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen keine umfassende schriftliche oder telefonische Darstellung möglich ist. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.
Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Grundsätzlich genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister(nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Olching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bargeld für Gebühren und ggf. Familienstammbuch in Höhe von ca. 70,00 Euro bis 150,-- Euro (je nach Einzelfall).
Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte nachstehende Informationen:
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist vorzulegen. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern um eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich ist die Urkunde beim Standesamt der Eheschließung.Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
In allen anderen Fällen, also wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r)
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder hatten,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind,
- im Ausland eine Ehe geschlossen haben,
- im Ausland eine Ehe aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Verhältnisse angepasste Anleitung für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen keine umfassende schriftliche oder telefonische Darstellung möglich ist. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.
Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.